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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Ärger mit den Nachbarn? Probleme in der Familie? Vertragsstreitigkeiten?
Unsicherheiten beim Arbeits- oder Mietverhältnis? Schadensersatzansprüche?
Sozialrechtliche Ansprüche? Auseinandersetzungen mit Behörden?
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Sozialrechtliche Ansprüche? Auseinandersetzungen mit Behörden?
Sie suchen jemanden, der Ihnen hilft?
Dann ist es gut, dass wir zueinander gefunden haben.
Ich kann und werde Ihnen gerne behilflich sein.
Auf den folgenden Seiten finden Sie wesentliche Informationen, die für unsere Zusammenarbeit wichtig sind.
Ihr Anliegen und Ihre Kontaktdaten können Sie schriftlich auf der Seite "Kontakt" skizzieren, so dass ich mich zielgerichtet mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Dann ist es gut, dass wir zueinander gefunden haben.
Ich kann und werde Ihnen gerne behilflich sein.
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Dazu gehört auch der persönliche Kontakt. Gleich, wo Sie wohnen, ob Sie in Uffenheim, in Bad Windsheim, Ansbach, Neustadt an der Aisch, Rothenburg ob der Tauber oder in einem anderen Ort im schönen Mittelfranken leben- wir können uns gerne bei Ihnen verabreden, treffen und Ihr Anliegen besprechen.
Ich freue mich auf unsere erste persönliche Begegnung!
Ich freue mich auf unsere erste persönliche Begegnung!
Dr. Peter Zeitler
Dr. Peter Zeitler
Unsere Zusammenarbeit
Rechtsanwalt Dr. Zeitler-Ihr Mann für alle Fälle.
Mit Kompetenz und Engagement zu Ihrem Erfolg!
Mit Kompetenz und Engagement zu Ihrem Erfolg!
Vorab grüße ich Sie recht herzlich!
Entscheidend für eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit ist Folgendes: Eine enge Zusammenarbeit des Rechtsanwalts mit dem Klienten, also Engagement des Anwalts für seinen Mandanten sowie umfassende Sach- und Rechtskenntnis zum jeweiligen Mandat.
Entscheidend für eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit ist Folgendes: Eine enge Zusammenarbeit des Rechtsanwalts mit dem Klienten, also Engagement des Anwalts für seinen Mandanten sowie umfassende Sach- und Rechtskenntnis zum jeweiligen Mandat.
Engagement
Ich nehme mir Zeit für Sie, versuche, Sie und Ihren Standpunkt kennen zu lernen, mit Ihnen Schulterschluss herzustellen und eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, deren Erfolg mir genauso wichtig ist, wie Ihnen selbst. Für Sie als meinen Mandanten bin ich jederzeit erreichbar, d.h., auch an Abenden und an Wochenenden arbeiten wir zusammen - wann immer es notwendig ist und Erfolg verspricht. Selbstverständlich können wir uns auch bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Unternehmen verabreden-ich komme gerne zu Ihnen.
Sachkenntnis
Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einer ausführlichen Anamnese - fast wie beim Arzt. Sie schildern mir, warum Sie meine Hilfe benötigen, was genau vorgefallen ist und was Sie erwarten, mit meiner Hilfe zu erreichen. Schon daraus erkenne ich mögliche Anspruchsgrundlagen und entscheidungsrelevante Gesichtspunkte, hinterfrage an Hand der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung den Sachverhalt und bitte Sie um für uns hilfreiche Dokumentationen. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist es von entscheidender Bedeutung, behördliche Auflagen und Fristen zu prüfen, die nicht versäumt werden dürfen. Diese erste Begegnung hat meist einen zweiten Besprechungstermin zur Folge, bei dem wir Ihre Erfolgsaussichten eruieren. Wir stellen die objektiv gegebene Rechtslage fest, klären, wie wir diese zu ihren Gunsten festschreiben können, oder wie wir diese für Sie verbessern können. Wo zeigt die Gegenseite Schwächen, was stärkt Ihre Position, was können wir noch verbessern? Als Anwalt bin ich Organ der Rechtspflege, verhelfe also dem Recht zur Geltung. Als Anwalt bin ich aber auch und noch mehr Parteivertreter, sorge dafür, dass mein Mandant mit meiner Hilfe seine Position sichert und verbessert.
Gerade als Jurist lernt man von der Pike auf, dass es wenig nutzt, nach Bauchgefühl zu argumentieren und an allgemeines Gerechtigkeitsempfinden zu appellieren, wenn man gar nicht wirklich weiß, worum es geht, welche Tatsachen verhandelt werden, welche(s) Ziel(e) die Gegenseite verfolgt. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Umstände genauestens zu kennen und die eigene Vorgehensweise auf diese Kenntnis aufzubauen. Sehr oft zeigt die Gegenseite Schwächen, ist schlecht vorbereitet und damit verwundbar. Dann hat sie es auch verdient, im Rechtsstreit den Kürzeren zu ziehen!
Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einer ausführlichen Anamnese - fast wie beim Arzt. Sie schildern mir, warum Sie meine Hilfe benötigen, was genau vorgefallen ist und was Sie erwarten, mit meiner Hilfe zu erreichen. Schon daraus erkenne ich mögliche Anspruchsgrundlagen und entscheidungsrelevante Gesichtspunkte, hinterfrage an Hand der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung den Sachverhalt und bitte Sie um für uns hilfreiche Dokumentationen. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist es von entscheidender Bedeutung, behördliche Auflagen und Fristen zu prüfen, die nicht versäumt werden dürfen. Diese erste Begegnung hat meist einen zweiten Besprechungstermin zur Folge, bei dem wir Ihre Erfolgsaussichten eruieren. Wir stellen die objektiv gegebene Rechtslage fest, klären, wie wir diese zu ihren Gunsten festschreiben können, oder wie wir diese für Sie verbessern können. Wo zeigt die Gegenseite Schwächen, was stärkt Ihre Position, was können wir noch verbessern? Als Anwalt bin ich Organ der Rechtspflege, verhelfe also dem Recht zur Geltung. Als Anwalt bin ich aber auch und noch mehr Parteivertreter, sorge dafür, dass mein Mandant mit meiner Hilfe seine Position sichert und verbessert.
Gerade als Jurist lernt man von der Pike auf, dass es wenig nutzt, nach Bauchgefühl zu argumentieren und an allgemeines Gerechtigkeitsempfinden zu appellieren, wenn man gar nicht wirklich weiß, worum es geht, welche Tatsachen verhandelt werden, welche(s) Ziel(e) die Gegenseite verfolgt. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Umstände genauestens zu kennen und die eigene Vorgehensweise auf diese Kenntnis aufzubauen. Sehr oft zeigt die Gegenseite Schwächen, ist schlecht vorbereitet und damit verwundbar. Dann hat sie es auch verdient, im Rechtsstreit den Kürzeren zu ziehen!
Rechtskenntnis
An den Universitäten Würzburg und München habe ich studiert. Als bayerischer Volljurist kenne ich das bayerische Landesrecht von Grund auf.
Ein wichtiger Teil meiner Ausbildung war auch das Zivilrecht. Wesentliche Regelungsbereiche sind das Recht der gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnisse, Besitz-und Eigentumsregeln, Familien- und Erbrecht.
Grundlegende Regelungen hierzu enthält das Bürgerliche Gesetzbuch, das BGB, ein altehrwürdiges Gesetz, das bereits am 01. Januar 1900 in Kraft getreten ist. Seither steht die Substanz, aber viele Bereiche wurden neuen Erfordernissen angepasst. Die Anwendung des BGB erfordert ein lebenslanges Lernen. Schon beim Namensrecht fängt es an, Doppelnamen, sogar unterschiedliche Nachnamen von Ehegatten sind heute möglich und keineswegs selten. 1992 wurde durch das Betreuungsgesetz das Recht der Vormundschaft über Erwachsene abgeschafft und durch die Betreuung, §§1896 ff BGB ersetzt. 1998 erfolgte eine große Reform des Kindschaftsrechts (unter anderem Neuregelungen zur endgültigen Beseitigung der Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern). Einen gewaltigen Komplex, angelehnt an Richtlinien der Europäischen Union und an von der deutschen Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute (z.B. die sog. "Positive Vertragsverletzung") regelt seit 2002 das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Außerdem wurde allein in den vergangenen zehn Jahren das Recht von Verbraucherverträgen eingeführt bzw. geändert, im scheinbar einfachen Kaufrecht wurden neue Regeln zur Nacherfüllung und zum Rückgriff des Verkäufers eingeführt, es gibt neue Regeln für den Verbrauchsgüterkauf. Miet- und Arbeitsrecht werden durch die Rechtsprechung ständig aktualisiert, medizinische Behandlungen, Bauwerkverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge sind neu und teilweise detailliert geregelt. Auch im Familien- und Erbrecht ist vieles in ständiger Bewegung.
Im Verwaltungsrecht, z.B. im Kommunalrecht und im Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht gibt es gewaltige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, die oft aus Spezialregeln resultieren, die nur Fachleuten mit intensiver Befassung bekannt sind. Gerade das Sozialrecht wird ständig aktualisiert und als Richterrecht fortentwickelt. Als Rechtsanwalt muss auch ich beweglich sein, diese Unterschiede und Veränderungen schnellstmöglich (er)kennen und anwenden können.
An den Universitäten Würzburg und München habe ich studiert. Als bayerischer Volljurist kenne ich das bayerische Landesrecht von Grund auf.
Ein wichtiger Teil meiner Ausbildung war auch das Zivilrecht. Wesentliche Regelungsbereiche sind das Recht der gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnisse, Besitz-und Eigentumsregeln, Familien- und Erbrecht.
Grundlegende Regelungen hierzu enthält das Bürgerliche Gesetzbuch, das BGB, ein altehrwürdiges Gesetz, das bereits am 01. Januar 1900 in Kraft getreten ist. Seither steht die Substanz, aber viele Bereiche wurden neuen Erfordernissen angepasst. Die Anwendung des BGB erfordert ein lebenslanges Lernen. Schon beim Namensrecht fängt es an, Doppelnamen, sogar unterschiedliche Nachnamen von Ehegatten sind heute möglich und keineswegs selten. 1992 wurde durch das Betreuungsgesetz das Recht der Vormundschaft über Erwachsene abgeschafft und durch die Betreuung, §§1896 ff BGB ersetzt. 1998 erfolgte eine große Reform des Kindschaftsrechts (unter anderem Neuregelungen zur endgültigen Beseitigung der Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern). Einen gewaltigen Komplex, angelehnt an Richtlinien der Europäischen Union und an von der deutschen Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute (z.B. die sog. "Positive Vertragsverletzung") regelt seit 2002 das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Außerdem wurde allein in den vergangenen zehn Jahren das Recht von Verbraucherverträgen eingeführt bzw. geändert, im scheinbar einfachen Kaufrecht wurden neue Regeln zur Nacherfüllung und zum Rückgriff des Verkäufers eingeführt, es gibt neue Regeln für den Verbrauchsgüterkauf. Miet- und Arbeitsrecht werden durch die Rechtsprechung ständig aktualisiert, medizinische Behandlungen, Bauwerkverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge sind neu und teilweise detailliert geregelt. Auch im Familien- und Erbrecht ist vieles in ständiger Bewegung.
Im Verwaltungsrecht, z.B. im Kommunalrecht und im Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht gibt es gewaltige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, die oft aus Spezialregeln resultieren, die nur Fachleuten mit intensiver Befassung bekannt sind. Gerade das Sozialrecht wird ständig aktualisiert und als Richterrecht fortentwickelt. Als Rechtsanwalt muss auch ich beweglich sein, diese Unterschiede und Veränderungen schnellstmöglich (er)kennen und anwenden können.
Meine besondere Stärke liegt darin, dass ich aus eigener Berufspraxis die Position der Gegenseite in vielen Fällen kenne:
Als langjähriger Bankdirektor habe ich mehrere Filialen in Deutschland und in Tschechien aufgebaut, bin mit Vertragsgestaltungen, AGB, sowie Verbraucherschutzregeln vertraut.
Als ebenfalls langjähriger Kommunalpolitiker, Kreisrat und Bürgermeister habe ich Erfahrung im Bereich des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts: Kommunalrecht, Amtshaftungsrecht, Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Sozialrecht- all dies sind Rechtsgebiete, bei denen ich beide Seiten genau kenne.
Ich bin außerdem Hauptmann der Reserve und Katastrophenschutzoffizier, kenne die Grundsätze der Inneren Führung, bin vertraut mit der Vorgesetztenverordnung, der Wehrdisziplinarordnung, dem Wehrstrafgesetz, kann betroffene Soldaten nicht nur als Anwalt, sondern als militärischer Kamerad verstehen und vertreten.
Als langjähriger Bankdirektor habe ich mehrere Filialen in Deutschland und in Tschechien aufgebaut, bin mit Vertragsgestaltungen, AGB, sowie Verbraucherschutzregeln vertraut.
Als ebenfalls langjähriger Kommunalpolitiker, Kreisrat und Bürgermeister habe ich Erfahrung im Bereich des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts: Kommunalrecht, Amtshaftungsrecht, Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Sozialrecht- all dies sind Rechtsgebiete, bei denen ich beide Seiten genau kenne.
Ich bin außerdem Hauptmann der Reserve und Katastrophenschutzoffizier, kenne die Grundsätze der Inneren Führung, bin vertraut mit der Vorgesetztenverordnung, der Wehrdisziplinarordnung, dem Wehrstrafgesetz, kann betroffene Soldaten nicht nur als Anwalt, sondern als militärischer Kamerad verstehen und vertreten.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen
Dr. Peter Zeitler
Dr. Peter Zeitler
Jetzt kennen Sie meine beruflichen Schwerpunkte. Ein Privatleben gibt es auch: seit mehr als dreißig Jahren bin ich mit meiner Frau Anne verheiratet. Wir haben drei inzwischen erwachsene Töchter und hatten fast immer einen Hund, zuletzt unseren Familiendackel Gustl. Sie sehen ihn hier auf einer selbst restaurierten Isetta - das Schrauben an alten BMW`s ist ein Hobby, das mir auch deshalb Spaß macht, weil man permanent erlebt, wie einem die Arbeit unter den Händen gedeiht.
Vita
Dr. Peter Zeitler
Rechtsanwalt
Name | Dr. Peter Zeitler |
---|---|
Geburtsdatum | 24.12.1958 |
Geburtsort | Aschaffenburg / Bayern |
Familienstand | Verheiratet mit Anne Zeitler seit 1989, 3 Töchter |
Konfession | katholisch |
Seit 1979 / 1980
Mitglied der Corps Franconia Würzburg und Makaria München
2003-2007
Bürgermeister
der Großen Kreisstadt Coswig/Sachsen
ab 1980
Studium der Rechtswissenschaften und der Politologie, Abschluss als Assessor iur. und als Dr. phil.
2007-2008
Hauptamtlicher Kreisrat
im Landkreis Gifhorn
Seit Juni 1986
Selbständiger Rechtsanwalt, teilweise nebenberuflich an verschiedenen Standorten in Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen
2014 - 2015
Nebenberuflicher Philosophiedozent
an der Volkshochschule des Burgenlandkreises
1990-2002
Bankdirektor Bayerische Vereinsbank, Gebietsleiter Dresden und Leipzig Dresdner Vermögensberatung
aktuell
Selbständiger Rechtsanwalt in Uffenheim/Mittelfranken, Tätigkeitsschwerpunkte: Zivil- und Verwaltungsrecht
zusätzlich Tätigkeit als Berufsbetreuer und als Verfahrensbeistand
Kontakt
Sie haben ein rechtliches Anliegen, bei dem ich Ihnen behilflich sein soll. Zur Vorbereitung unseres ersten Kontaktes bitte ich Sie um erste Informationen. Wenn Sie eine Beratung wünschen, dann bespreche ich zuerst mit Ihnen telefonisch den Inhalt und Ablauf unserer Zusammenarbeit und gebe Ihnen eine erste Schätzung der durch den Rechtsstreit anfallenden Kosten und Ihres persönlichen Kostenrisikos bekannt.
Sie können in den nachstehenden Kästchen Ihre Kontaktdaten und Ihr Besprechungsthema eingeben und durch Anklicken des Buttons "Senden" per Mail an mich schicken. Per Antwortmail erhalten Sie unverzüglich eine Empfangsbestätigung von mir.