Rechtsanwalt Dr. Zeitler-Ihr Mann für alle Fälle.
Mit Kompetenz und Engagement zu Ihrem Erfolg!
Vorab grüße ich Sie recht herzlich!
Entscheidend für eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit ist Folgendes: Eine enge Zusammenarbeit des Rechtsanwalts mit dem Klienten, also Engagement des Anwalts für seinen Mandanten sowie umfassende Sach- und Rechtskenntnis zum jeweiligen Mandat.
Engagement
Ich nehme mir Zeit für Sie, versuche, Sie und Ihren Standpunkt kennen zu lernen, mit Ihnen Schulterschluss herzustellen und eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, deren Erfolg mir genauso wichtig ist, wie Ihnen selbst. Für Sie als meinen Mandanten bin ich jederzeit erreichbar, d.h., auch an Abenden und an Wochenenden arbeiten wir zusammen - wann immer es notwendig ist und Erfolg verspricht. Selbstverständlich können wir uns auch bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Unternehmen verabreden-ich komme gerne zu Ihnen.
Sachkenntnis
Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einer ausführlichen Anamnese - fast wie beim Arzt. Sie schildern mir, warum Sie meine Hilfe benötigen, was genau vorgefallen ist und was Sie erwarten, mit meiner Hilfe zu erreichen. Schon daraus erkenne ich mögliche Anspruchsgrundlagen und entscheidungsrelevante Gesichtspunkte, hinterfrage an Hand der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung den Sachverhalt und bitte Sie um für uns hilfreiche Dokumentationen. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist es von entscheidender Bedeutung, behördliche Auflagen und Fristen zu prüfen, die nicht versäumt werden dürfen. Diese erste Begegnung hat meist einen zweiten Besprechungstermin zur Folge, bei dem wir Ihre Erfolgsaussichten eruieren. Wir stellen die objektiv gegebene Rechtslage fest, klären, wie wir diese zu ihren Gunsten festschreiben können, oder wie wir diese für Sie verbessern können. Wo zeigt die Gegenseite Schwächen, was stärkt Ihre Position, was können wir noch verbessern? Als Anwalt bin ich Organ der Rechtspflege, verhelfe also dem Recht zur Geltung. Als Anwalt bin ich aber auch und noch mehr Parteivertreter, sorge dafür, dass mein Mandant mit meiner Hilfe seine Position sichert und verbessert.
Gerade als Jurist lernt man von der Pike auf, dass es wenig nutzt, nach Bauchgefühl zu argumentieren und an allgemeines Gerechtigkeitsempfinden zu appellieren, wenn man gar nicht wirklich weiß, worum es geht, welche Tatsachen verhandelt werden, welche(s) Ziel(e) die Gegenseite verfolgt. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Umstände genauestens zu kennen und die eigene Vorgehensweise auf diese Kenntnis aufzubauen. Sehr oft zeigt die Gegenseite Schwächen, ist schlecht vorbereitet und damit verwundbar. Dann hat sie es auch verdient, im Rechtsstreit den Kürzeren zu ziehen!
Rechtskenntnis
An den Universitäten Würzburg und München habe ich studiert. Als bayerischer Volljurist kenne ich das bayerische Landesrecht von Grund auf.
Ein wichtiger Teil meiner Ausbildung war auch das Zivilrecht. Wesentliche Regelungsbereiche sind das Recht der gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnisse, Besitz-und Eigentumsregeln, Familien- und Erbrecht.
Grundlegende Regelungen hierzu enthält das Bürgerliche Gesetzbuch, das BGB, ein altehrwürdiges Gesetz, das bereits am 01. Januar 1900 in Kraft getreten ist. Seither steht die Substanz, aber viele Bereiche wurden neuen Erfordernissen angepasst. Die Anwendung des BGB erfordert ein lebenslanges Lernen. Schon beim Namensrecht fängt es an, Doppelnamen, sogar unterschiedliche Nachnamen von Ehegatten sind heute möglich und keineswegs selten. 1992 wurde durch das Betreuungsgesetz das Recht der Vormundschaft über Erwachsene abgeschafft und durch die Betreuung, §§1896 ff BGB ersetzt. 1998 erfolgte eine große Reform des Kindschaftsrechts (unter anderem Neuregelungen zur endgültigen Beseitigung der Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern). Einen gewaltigen Komplex, angelehnt an Richtlinien der Europäischen Union und an von der deutschen Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute (z.B. die sog. "Positive Vertragsverletzung") regelt seit 2002 das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Außerdem wurde allein in den vergangenen zehn Jahren das Recht von Verbraucherverträgen eingeführt bzw. geändert, im scheinbar einfachen Kaufrecht wurden neue Regeln zur Nacherfüllung und zum Rückgriff des Verkäufers eingeführt, es gibt neue Regeln für den Verbrauchsgüterkauf. Miet- und Arbeitsrecht werden durch die Rechtsprechung ständig aktualisiert, medizinische Behandlungen, Bauwerkverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge sind neu und teilweise detailliert geregelt. Auch im Familien- und Erbrecht ist vieles in ständiger Bewegung.
Im Verwaltungsrecht, z.B. im Kommunalrecht und im Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht gibt es gewaltige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, die oft aus Spezialregeln resultieren, die nur Fachleuten mit intensiver Befassung bekannt sind. Gerade das Sozialrecht wird ständig aktualisiert und als Richterrecht fortentwickelt. Als Rechtsanwalt muss auch ich beweglich sein, diese Unterschiede und Veränderungen schnellstmöglich (er)kennen und anwenden können.
Meine besondere Stärke liegt darin, dass ich aus eigener Berufspraxis die Position der Gegenseite in vielen Fällen kenne:
Als langjähriger Bankdirektor
habe ich mehrere Filialen in Deutschland und in Tschechien aufgebaut, bin mit Vertragsgestaltungen, AGB, sowie Verbraucherschutzregeln vertraut.
Als ebenfalls langjähriger Kommunalpolitiker, Kreisrat und Bürgermeister
habe ich Erfahrung im Bereich des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts: Kommunalrecht, Amtshaftungsrecht, Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Sozialrecht- all dies sind Rechtsgebiete, bei denen ich beide Seiten genau kenne.
Ich bin außerdem Hauptmann
der Reserve und Katastrophenschutzoffizier, kenne die Grundsätze der Inneren Führung, bin vertraut mit der Vorgesetztenverordnung, der Wehrdisziplinarordnung, dem Wehrstrafgesetz, kann betroffene Soldaten nicht nur als Anwalt, sondern als militärischer Kamerad verstehen und vertreten.